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Professionelle Unterstützung für die Registeranmeldung Ihrer GbR

Ab dem 01.01.2024 können sich alle bestehenden und neu zu gründenden Gesellschaften bürgerlichen Recht (GbRs) gemäß dem neuen Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite, um diesen Prozess reibungslos, effizient und rechtssicher zu gestalten. Mit Eintragung in das Gesellschaftsregister trägt ihre GbR den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder kurz „eGbR“.

Warum die Eintragung?

Die Eintragung in das Gesellschaftsregister verleiht Ihrer GbR Publizität und schafft Rechtssicherheit für Vertragspartner und Gesellschafter. Obwohl es im Grundsatz keine zwingende Anmeldepflicht gibt, kann eine Anmeldung sinnvoll sein, insbesondere wenn Ihre GbR regelmäßig am Rechtsverkehr teilnimmt.

Ein faktischer Eintragungszwang kann sich jedoch hinsichtlich einer Reihe von Rechtsgeschäften ergeben, für die eine Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister vorgeschrieben ist. Dazu gehören z.B. der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, § 47 Abs. 2 GBO. Werden also Grundstücke beispielsweise in der Rechtsform einer „Familien-GbR“ gehalten, empfiehlt sich eine Eintragung in das Gesellschaftsregister. Auch ein Erwerb von von Gesellschaftsbeteiligungen kann eine Eintragungspflicht bewirken.

Die Anmeldung zur Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister muss beim zuständigen Gericht mittels einer notariell beglaubigten Anmeldung der Gesellschafter vorgenommen werden . Das zuständige Gericht ist das, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat, d.h. an dem Ort, an dem die Geschäfte der Gesellschaft tatsächlich geführt werden (Verwaltungssitz) oder auf welchen Sitz sich die Gesellschafter in der Satzung geeinigt haben (Vertragssitz).

Was ich für Sie übernehme

Als mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt übernehme ich gemeinsam mit meinem Team sowohl die Ermittlung und Terminvereinbarung mit einem geeigneten Notariat für die notarielle Beglaubigung der Anmeldung, als auch die laufende Kommunikation und Vorprüfung der Unterlagen zur Anmeldung in das Gesellschaftsregister.

Mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister tritt auch die Pflicht zur Registrierung der eGbR in das Transparenzregister ein, §§ 19, 20 Abs. 1 GwG. Hierfür ist keine notarielle Beglaubigung notwendig. Auch diese Anmeldung übernehme ich gerne für Sie, damit sie allen rechtlichen Pflichten nachkommen.

Das Komplettpaket der Registrierung ihre GbR im neuen Gesellschaftsregister sowie der Anmeldung im Transparenzregister, kostet insgesamt 250 EUR*.

(*Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die notariellen Tätigkeiten und die Kosten des Registergerichts gesondert anfallen und durch das Notariat in Rechnung gestellt werden.)

Der Ablauf im Überblick

  1. Vorprüfung der Unterlagen: Ich prüfe Ihre Unterlagen im Vorfeld auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  2. Vermittlung und Kommunikations eines zuständigen Notariats: Ich ermittle ein geeignetes Notariat und übernehme die Kommunikation und Vorbereitung des Beglaubigungstermins für Sie. Falls möglich und gewünscht, werde ich ein Notariat vermitteln, dass die Beglaubigung wahlweise auch per Videokommunikation durchführt, § 40a BeurkG.
  3. Anmeldung zum Gesellschaftsregister: Die Anmeldung erfolgt in notariell beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht.
  4. Transparenzregister: Die parallel eintretende Pflichteintragung der eGbR in das Transparenzregister wird ebenfalls von mir übernommen.

Transparente Kostenstruktur

Das Komplettpaket kostet 250 EUR. Bitte beachten Sie, dass die Notarkosten für die Beglaubigung und die Kosten des Registergerichts gesondert anfallen. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über die zu erwartenden Kosten des Notariats und des Registergerichts.

Checkliste für die Anmeldung

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters, sofern dieser eine natürliche Person ist.
  • Firma oder Name, Rechtsform, Sitz und soweit gesetzlich vorgesehen, zuständiges Gericht und Registernummer, sofern der Gesellschafter eine juristische Person ist.
  • Anschrift in einem EU-Mitgliedsstaat
  • Angabe der Vertretungsbefugnis der Gesellschafter
  • Versicherung, dass die Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist

Ihre Expertise für eine rechtssichere Registeranmeldung. Kontaktieren Sie mich für Ihre Registrierung im neuen Gesellschaftsregister.